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Gewährleistung bei Futtermittel

Auch bei Futtermitteln gilt formal das zweijährige Gewährleistungsrecht. Praktisch kommt es jedoch fast immer auf das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum an: Verdirbt ein original verschlossenes Futtermittel in seiner nicht geöffneten Umverpackung bei den korrekt vom Hersteller vorgegebenen Lagerbedingungen bereits vor Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums, liegt ein Mangel vor, für den die Gewährleistung greift. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeits-/Verbrauchsdatums entfällt dieser Anspruch in der Regel.

Unsere Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Futtermittellieferung zum Zeitpunkt der Übergabe an Sie.
Das bedeutet: Ein Sachmangel liegt vor, wenn bei der Lieferung der Futtermittel ein Transportschaden vorliegt, die Lieferung fehlerhaft ist oder Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum der Futtermittel bereits abgelaufen ist.

Trotz aller Sorgfalt kann es bei der Lieferung zu Schäden beim Transport kommen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen natürlich die beschädigten Artikel kostenlos.
Bitte beachten Sie hier unsere Hinweise zur Rückerstattung und Transportschäden.


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